Umzugsrichtlinien des Verband Vorarberger Fasnat-Zünfte und -Gilden
- Jeder Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko teil. Für allenfalls auftretende
Schadensersatzforderungen haftet der/die Wagenverantwortliche/n.
- Der Umzugswagen erfüllt alle Kriterien des Abnahmeprotokolls des VVF -
Narrenfahrzeugpickerl und wird von einem Fahrer mit der entsprechenden
Lenkerberechtigung gelenkt.
- Jeder Teilnehmer gewährleistet, dass durch sein Verhalten kein anderer
Umzugsteilnehmer in seiner Darbietung eingeschränkt wird. Die Sicherheit
aller anderen Umzugsteilnehmer und Zuschauer muss jederzeit gewahrt
sein. Es darf niemand beängstigt, genötigt oder verletzt werden. Während
des Umzuges muss das Fahrzeug seitlich durch begleitende Personen
gesichert werden.
- Während des Umzugs muss ein nüchterner, närrischer Anschein gewahrt
sein. Es werden keine Gegenstände (außer Süßigkeiten, oder ähnliches)
vom Wagen geworfen, geschüttet, gespritzt oder geschossen und keine
Gläser, Flaschen, gefährlichen Geräte oder Waffen und Konfetti mitgeführt.
- Während des Umzuges darf niemand dem Wagen zusteigen oder diesen
verlassen. Aufgänge müssen hochgeklappt oder versperrt werden. Das
mitführen von minderjährigen Personen ist nur in Begleitung einer
verantwortlichen Begleitperson möglich.